Keine Mittelkürzung beim Winterdienst. Das Land hat keine Unterhaltungsmittel gekürzt, im Gegenteil. „Die Stadt- und Landkreise erhalten vom Land in den nächsten beiden Jahren 27,6 Mio. Euro mehr als bisher“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Landtag Uli Sckerl. Nach einem Artikel in der „RNZ“ vom zurückliegenden Wochenende ist eine Diskussion über einen angeblichen „Sparzwang“ beim künftigen Winterdienst des Rhein-Neckar-Kreises für die von ihm betreuten Kreis-, Landes- und Bundesstraßen entstanden. 2015 gebe für die Unterhaltungsmittel, zu denen die Kosten des Winterdienstes gehören, allein eine Steigerung um 16,8 Mio. Euro. Das ergebe sich aus dem Entwurf des Doppel-Haushalts 2015/16, der derzeit in den Gremien des Landtags beraten werde. Skerl: „Wir schaffen die Voraussetzungen, dass auch der Rhein-Neckar-Kreis seinen Unterhaltsverpflichtungen bei den Straßen nachkommen kann“.
Hintergrund sei, dass das Land seit der Verwaltungsreform ab 2005 den Stadt- und Landkreisen pauschal die Kosten für die Unterhaltung und Instandhaltung der Landesstraßen erstatte. Veranschlagt seien dafür in 2015 insgesamt 77,6 Mio. Euro und in 2016 71,6 Mio. Euro. In Abstimmung mit der Landesregierung wurde die Pauschale an die Stadt- und Landkreise rückwirkend ab 2014 bis 2017 einvernehmlich an die inflationsbedingte Entwicklung der Preise angepasst. Über die weitere Entwicklung der Kosten wird dann ab 2018 neu verhandelt.