Gesetz zur Inklusion in den Schulen ist auf dem Weg / Eltern von Kindern mit Behinderung erhalten Wahlrecht.
Die Landesregierung hat am 24. Februar 2015 den Gesetzentwurf zur gesetzlichen Regelung inklusiver Bildungsangebote zur Anhörung freigegeben. „Mit der Schulgesetzänderung geben wir Eltern von Kindern mit Behinderung zukünftig eine Wahlmöglichkeit über den Schulbesuch ihrer Kinder“, sagte Uli Sckerl, der die inklusive Beschulung seit Wochen intensiv mit Eltern und Lehrern bespricht. „Die inklusive Beschulung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich zusammen leben. Ab dem nächsten Schuljahr werden mehr Kinder mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemeinsam lernen.“
Mit der Gesetzesänderung wird die bisherige Pflicht zum Besuch einer Sonderschule entfallen. In das Schulgesetz aufgenommen werden soll, dass gemeinsamer Unterricht auch dann möglich ist, wenn die/der Jugendliche das Ziel des jeweiligen Bildungsgangs nicht erreichen kann (sog. zieldifferenter Unterricht). „Wir wollen, dass Eltern von Kindern mit Behinderung sich zwischen qualitativ vergleichbaren Angeboten entscheiden können. Wir stellen deshalb sicher, dass ein hohes Niveau sonderpädagogischer Angebote an allgemeinen Schulen geschaffen und an Sonderschulen erhalten wird“, sagte Sckerl weiter.
Das grün-rote Konzept sieht vor, dass allgemeine Schulen, die Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf als ihre eigenen Schüler aufnehmen, durch Sonderpädagogen bei der Förderung dieser Kinder unterstützt werden. „Inklusion ist eine pädagogische Aufgabe aller Schularten und aller Schulen.“ Das Kultusministerium gehe daher von einem Mehrbedarf an Lehrkräften bis zum Schuljahr 2022/2023 von insgesamt 1.353 Stellen aus.
Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass inklusive Bildungsangebote vor allem im zieldifferenten Unterricht grundsätzlich gruppenbezogen eingerichtet werden. Die Erfahrungen in den sog. Pilotbezirken, zu denen das Schulamt Mannheim gehört, haben gezeigt, dass die Interessen und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsalltag besser und effizienter in Schülergruppen unterstützt werden können.
Es sei vorgesehen, die Eltern nach der Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot umfassend über mögliche Bildungsangebote an Sonderschulen und allgemeinen Schulen zu informieren, machte Sckerl weiter deutlich. Bildungswegekonferenzen, in die auch die kommunalen Partner mit eingezogen sind, haben die Aufgabe, die passende Schule für ein inklusives Bildungsangebot vorzuschlagen. Hierbei steht der Wunsch der Eltern im Zentrum. „Die bisherigen Sonderschulen sollen sich zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterentwickeln und ihre Expertise auch den Schülern zur Verfügung stellen, die inklusiv beschult werden“, betonte Sckerl abschließend.
Die Änderung des Schulgesetzes dient der weiteren Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention).