Einige Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Wer und was wird gewählt?
Bei der Europawahl wird das Europaparlament, bei der Kommunalwahl der Gemeinderat der Stadt Weinheim, die Ortschaftsräte in den Ortsteilen sowie der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises. Für jedes zu wählende Gremium gibt es einen eigenen Stimmzettel.
Wo und wann kann ich wählen?
In Weinheim und allen Ortsteilen sind Wahllokale eingerichtet, die am 25. Mai von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sind. Jeder Wähler/jede Wählerin hat schon vor einiger Zeit eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt bekommen. Darauf ist vermerkt, welches Wahllokal jeweils vorgesehen ist. Zur Stimmabgabe im Wahllokal muss entweder die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis bzw. Reisepass mitgebracht werden. Wer einen Wahlschein erhalten hat, welchen der Wähler bzw. die Wählerin durch Beantragung der Briefwahlunterlagen bekommen hat, muss diesen ins Wahllokal mitbringen.
Wie und wann kann ich wählen, wenn ich am
Wahltag nicht in Weinheim bin?
Theoretisch per Briefwahl erfolgen. Die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln müssen bis spätestens Sonntag, 25. Mai, 18.00 Uhr bei der Stadt Weinheim, Obertorstraße 9, 69469 Weinheim, eingegangen sein.
Darf ich den großen Stimmzettel der Gemeinderatswahl auch in Teilen
abgeben?
Ja, der Stimmzettel ist zwischen den „Fahnen“ perforiert, sodass der Wähler/die Wählerin eine „Fahne“ abgeben kann. Legt er/sie mehrere abgetrennte „Fahnen“ in den Stimmzettelumschlag muss er/sie eine Kennz
eichnung einzelner Bewerber vornehmen.
Aber Vorsicht: Ein quer durchgerissener Stimmzettel verliert seine Gültigkeit.
In den Gemeinderat sollen auch BürgerInnen aus den Ortsteilen; wie ist das
garantiert?
In Weinheim besteht die so genannte Unechte Teilortswahl. Sie garantiert der
Kernstadt und den Ortsteilen (Wohnbezirken) Hohensachsen, Ritschweier,
Lützelsachsen, Oberflockenbach, Rippenweier und Sulzbach eine feste Zahl an
Mandaten im Gemeinderat.
Wie kann ich das auf meinem Stimmzettel nachvollziehen?
Für die Kernstadt und die Wohnbezirke gibt es jeweils eine maximale Zahl von
wählbaren Kandidaten. Die jeweilige Zahl ist auf dem Stimmzettel angegeben. Dabei
kann nicht nur für den eigenen, sondern für alle Wohnbezirke abgestimmt werden.
Allerdings darf die maximale Zahl der BewerberInnen pro Wohnbezirk nicht überschritten
sein, sonst werden die Stimmen für diesen Wohnbezirk ungültig. Es ist jedoch auch
nicht vorgeschrieben jeden Wohnbezirk abzudecken. Es ist sogar möglich, nur
Bewerber aus einem Ortsteil zu wählen, auch wenn dabei Stimmen verschenkt
werden.
Kann ich bestimmten Kandidaten mehr Stimmen geben als anderen?
Bei der Europawahl ist dies nicht möglich, da nur eine Partei gewählt werden kann.
Bei der Kommunalwahl kann der Wähler einem Kandidaten bis zu drei Stimmen
geben. Das wird mit der Zahl„3“ im Kästchen hinter dem Namen gekennzeichnet.
Bei der personalisierten Verhältniswahl ist dies sogar erwünscht. Natürlich geht das
auch mit einer „2“ (für zwei Stimmen) und einer „1“ (für eine Stimme). Eine Stimme
für einen Kandidaten kann der Wähler auch mit einem Kreuz kennzeichnen.
Wie viele Stimmen kann ich vergeben?
Bei der Gemeinderatswahl können höchstens 32 Stimmen vergeben werden. Des
Weiteren kann die folgende Anzahl an Stimmen vergeben werden: Kreistagswahl 7
Stimmen, Ortschaftsratswahl Rippenweier und Ritschweier jeweils 5 Stimmen,
Ortschaftsratswahl Sulzbach, Oberflockenbach und Hohensachsen jeweils 7
Stimmen und Ortschaftsratswahl Lützelsachsen 9 Stimmen. Bei der Europawahl
der Europawahlkann nur eine Stimme vergeben werden.
Ein Stimmzettel mit mehr als den angegebenen Stimmen ist ungültig.
Muss ich alle Stimmen abgeben?
Nein, wie viele Stimmen der Wähler vergibt, bleibt ihm überlassen,
nur nicht mehr als die oben angegebenen.
Weniger Stimmen machen den Stimmzettel nicht ungültig, sie gelten dann als „Fehlstimmen“.
Was passiert, wenn ich meinen Stimmzettel unverändert abgebe?
Wenn der komplette große Stimmzettel unverändert abgegeben wird,
ist er ungültig. Es muss zumindest eine Partei oder Liste positiv gekennzeichnet sein. Es ist aber
möglich, eine „Fahne“ unverändert abzugeben. In diesem Fall werden die 32
Stimmen auf diese Liste oder Partei gleichmäßig verteilt. Wenn der Stimmzettel bei
einem Kandidaten mit einem Kreuz oder einer Ziffer gekennzeichnet wird, gilt er nicht
mehr als unverändert. Alle 32 Stimmen müssen dann durch eine positive
Kennzeichnung vergeben werden, sonst entstehen Fehlstimmen.
Wann werden Ergebnisse feststehen?
Die Ergebnisse der Europawahl werden noch am Wahlsonntagabend bekannt
gegeben. Für die Kommunalwahlen werden am Wahlsonntag nur die unveränderten
Stimmzettel der Gemeinderatswahl ausgezählt. Dieses Ergebnis ist jedoch noch
nicht sehr aussagekräftig. Am Montagund Dienstag werden dann im Rathaus die
Stimmen der Gemeinderats-, Kreistags- und Ortschaftsratswahl ausgezählt. Im
Vorraum zum Großen Sitzungssaal werden ab Montagmittag Zwischenergebnisse
und Hochrechnungen für die Öffentlichkeit zu sehen sein, ebenso im Internet auf
http://www.weinheim.de, allerdings nur nach Listen und Parteien, noch nicht nach
gewählten Bewerbern. Das amtliche Endergebnis wird am Mittwochnachmittag vom
Gemeinderatswahlausschuss festgestellt.
Quelle: Stadt Weinheim