„Die Eckpunkte zur Änderung der Kommunalverfassung bestätigen erneut, dass Baden-Württemberg in Sachen direkter Demokratie im Vergleich der Bundesländer aufholt“, so der parlamentarische Geschäftsführer und innenpolitische Sprecher der Grünen Uli Sckerl. Die Reformen, die von den Arbeitskreisen Innenpolitik der Regierungsfraktionen beschlossen wurden, sehen eine Ausweitung der direkten Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger vor. Dies hatte zuvor bereits eine interfraktionelle Arbeitsgruppe des Landtags vereinbart. Die Reformen stärken auch den Gemeinderat und in ihm die Fraktionen. „Diese werden erstmals als Teil des Gemeinderats in das Gesetz aufgenommen, ihre Rechtsstellung, u.a. beim Einbringen von Anträgen wird definiert“, sagte Sckerl. Auch das einzelne Ratsmitglied bekommt mehr Rechte. Unter anderem können künftig schon 1/6 der Gemeinderäte gemeinsam einen Antrag stellen. „Für die Bürger wird an etlichen Stellen die Transparenz der Rathauspolitik verbessert. Sitzungen sollen künftig grundsätzlich öffentlich sein, die Nichtöffentlichkeit muss besonders begründet werden“, betonte der Abgeordnete der Grünen.
Besonders hebt Sckerl die Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen hervor. Diese werden nun verbindlich in der Gemeindeordnung verankert. Danach können Jugendliche die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen. Diese erhält ein verbindliches Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat sowie ein eigenes Budget, dessen Höhe der Gemeinderat festlegt. Sckerl: „ Neben der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ist dies nun ein weiterer Baustein eines Gesamtpakets zur Stärkung der Kinder- und Jugendrechte. Klar ist für uns: Die Städte und Gemeinden müssen Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Mit diesem Reformpaket geben wir auch den Jugendlichen endlich eine Stimme.“