…. für Pflege und Betreuung.
Dieser Themenschwerpunkt war in der Mitgliederversammlung der GAL am 16.04. auf der Tagesordnung. Dr.Andreas Marg begann seinen Vortrag mit dem Hinweis auf die Schwierigkeiten des Bodelschwingh-Heims die Landesheimbauverordnung umzusetzen. Die Probleme der gegenwärtigen stationären pflegerischen Versorgung sind mit der Landesheimverordnung wieder einmal deutlich geworden.
Wir Grünen sind überzeugt, dass die künftige Gestaltung von Unterstützung, Begleitung und Pflege nur gelingen wird, wenn man neue Wege geht, und zwar in gemeinsamer Verantwortung der Bürgerschaft, der professionellen Dienste und der Stadt als kommunaler Verwaltung. Das kann man im Kern in drei Thesen umreißen:
Heime als Wohnorte begreifen und gestalten
Maßstab in der stationären Pflege kann nur die Normalität im Alltag und die Gewährung von Intimsphäre sein. Einzelzimmer oder zwei Zimmer als gemeinsam nutzbare Wohnungen, Überschaubare Wohngruppen und Begegnungsräume für gemeinschaftliche Aktivitäten und Tagesgestaltung sind dafür eine gute bauliche Voraussetzungen. Ein Heim ist kein Krankenhaus.
Vielfalt an Wohnformen ermöglichen
Im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Selbstbestimmung auf der einen Seite und dem Schutzbedürfnis der Bewohner auf der anderen Seite hat das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) als neues Heimgesetz den Weg für selbstorganisierte wie auch von Trägern verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften freigemacht. Diese Wohngemeinschaften sind von der familiären Häuslichkeit her entwickelt, nicht von der Institution Heim her. Das ist vielen Menschen mit der Vielfalt ihrer Lebensentwürfe wichtig, da haben sich neue Bedürfnisse entwickelt. Auch Bedürfnisse des kulturellen Hintergrundes können da im Mittelpunkt stehen.
In Quartierskonzepten den Generationenvertrag neu leben
Der Runde Tisch Demographie leistet hier eine Arbeit von großer Bedeutung. Gelingen kann die Arbeit nur, wenn die Stadtverwaltung ein Selbstverständnis einer ermöglichenden Kommune entwickelt.
Neben einer integrierenden Sozialplanung in Abstimmung von Bauen, Wohnen, Mobilität, Barrierefreiheit und Demenzsensibilität ist seitens der Kommune eine Unterstützung der Zivilgesellschaft sinnvoll. So kann es gelingen, lokale Verantwortungsgemeinschaften zu gestalten, in denen die Bürger über alle Generationen und kulturellen Hintergründe hinweg Verantwortung übernehmen. Denn bürgerschaftliches Engagement zu fördern und Nachbarschaft neu zu entwickeln und zu pflegen ist eine schwierige Aufgabe, die der dauerhaften Unterstützung bedarf.