(eb) Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg fordern effektive Maßnahmen für eine bessere Beteiligung von Frauen an politischen Prozessen. „Ohne gesetzliche Grundlage und ohne Verbindlichkeit wird es keinen gleichstellungspolitischen Fortschritt geben“, erklärte die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Grüne im Landtag, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, zum internationalen Frauentag am 8. März.
Der Frauenanteil in politischen Gremien in Baden-Württemberg bleibe seit Jahrzehnten auf einem extrem niedrigen Stand. Bei der Partizipation von Frauen in der Politik liegt Baden-Württemberg im Bundesvergleich gar an letzter Stelle:
In den Gemeinderäten liegt der Frauenanteil aktuell bei 22 Prozent, in den Kreistagen bei 16 Prozent und im Landtag bei 19,6 Prozent. Im Landesparlament ist der prozentuale Anteil der Frauen bei der letzten Landtagswahl 2011 sogar um gut vier Prozentpunkte gesunken.
Dabei wurde vor 20 Jahren Artikel 3 im Grundgesetz der Absatz 2 hinzugefügt, wonach der Staat die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern muss und auf die Beseitigung von Nachteilen aktiv hinwirken soll. „Es wird Zeit, dass wir wirksame Maßnahmen ergreifen, mit denen die Repräsentanz von Frauen in der Politik erhöht wird“, so Schneidewind-Hartnagel.
„Der Prototyp des Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg ist derzeit männlich, über 50, verheiratet und hat Kinder. Dem gegenüber steht die Bevölkerung Baden-Württembergs mit rund 51 Prozent Frauen und einem Durchschnittsalter von 44 Jahren. Von einer repräsentativen Demokratie ist Baden-Württemberg sehr weit entfernt“, kritisierte Schneidewind-Hartnagel. Die grün-rote Landesregierung habe deshalb im Kommunalwahlrecht eine Soll-Regelung für die paritätische Besetzung der Listen und das Reißverschlussprinzip eingeführt.
„Wir Grüne sind beim Thema Geschlechtergerechtigkeit in politischen Gremien von Anfang an den konsequentesten Weg klarer Quotenregelungen gegangen. Dieser grüne Weg zeigt, wohin die Reise gehen muss, wenn man ernsthaft mehr Partizipation von Frauen in der Politik durchsetzen will“, ist Schneidewind-Hartnagel überzeugt.
„Wir brauchen auch auf Landesebene ein Wahlrecht, das die Aufstellung von Frauen auf den Wahllisten befördert und die Wahlchancen für Frauen erhöht“, sagte Schneidewind-Hartnagel. Die Fraktion Grüne setzt sich deshalb für eine Listenwahl im Landtagswahlrecht ein.
Fakten zum Frauenstatut der Grünen
Nach dem Frauenstatut der Grünen Landessatzung von 1986 müssen alle auf Landesebene zu besetzenden Gremien paritätisch, das heißt mindestens zur Hälfte von Frauen besetzt werden. KandidatInnenlisten werden bei den Listenaufstellungen paritätisch besetzt. Die Listen werden nach dem Reißverschlussverfahren im Wechsel von Frauenplätzen und von Plätzen ohne Geschlechtervorgabe besetzt, wobei die Liste mit einem Frauenplatz beginnt. Diese konsequente Haltung hat sich mit Blick auf die Frauenanteile Grüner Fraktionen in Parlamenten und Ratsgremien als erfolgreich erwiesen: In den Gemeinderäten beträgt der durchschnittliche Frauenanteil bei den Grünen und Alternativen Fraktionen 43,5 Prozent, in den Kreistagen 41 Prozent.
Dabei hatten die Grünen bei den Gemeinderatswahlen 2009 mit 47 Prozent den mit Abstand höchsten Frauenanteil bei den Bewerberinnen und Bewerbern für die Gemeinderatswahlen, die SPD 37 Prozent, die CDU 22 Prozent, FDP 27 Prozent, Wählervereinigungen 29 Prozent. Mit 31 Prozent weiblichen Abgeordneten hat die Grüne Landtagsfraktion einen in Folge des baden-württembergischen Landtagswahlrechts zwar immer noch unbefriedigend niedrigen Frauenanteil – im Vergleich mit den anderen Landtagsfraktionen aber immer noch den mit Abstand höchsten Anteil an weiblichen Abgeordneten (SPD: 20 Prozent, CDU: 15 Prozent, FDP: 0 Prozent).