Mehr erneuerbare Energie

Landtag beschließt Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Mehr Möglichkeiten beim Heizungstausch.

Ein großer Teil der Energie wird nicht für den Betrieb elektrischer Geräte verwendet, sondern für die Wärmeerzeugung. Zur Erreichung der ambitionierten Klima- und Einsparziele hat der Landtag nun mit den Stimmen von Grünen und SPD ein neues Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) beschlossen. „Mit dem Gesetz wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Wärmebereich weiter vorangebracht“, so Uli Sckerl, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion Grüne. So sinke die Abhängigkeit von Öl und Gas, während der Klimaschutz gestärkt werde.

Der Pflichtanteil von erneuerbaren Energien steigt von 10 auf 15 Prozent, dafür gibt es mehr Freiheit, die Vorgaben zu erfüllen. „Solarthermie ist nicht mehr die Ankertechnologie. Verschiedene Optionen können kombiniert werden, so kann es auch ohne Solaranlage individuelle Lösungen geben“, sagte Sckerl. So zähle zum Beispiel auch das Dämmen der Kellerdecke oder ein energetischer Sanierungsfahrplan zu den möglichen Wegen. Das gilt auch für Nichtwohngebäude wie Bürobauten, die bisher nicht im EWärmeG enthalten waren. Zu den neuen Erfüllungsoptionen zählt auch der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan, der mit 5 % angerechnet werden kann. „Der Sanierungsfahrplan zeigt den Eigentümern, wie und mit welchen Mitteln und Kosten ihr Gebäude energetisch saniert werden kann“, erläuterte Sckerl. Sowohl vom Land als auch vom Bund ist zudem eine finanzielle Förderung eines Sanierungsfahrplans vorgesehen.

Weitere Informationen zu den geförderten Energieberatungen und zum EWärmeG finden Hausbesitzer und Unternehmen unter www.energiesparcheck.de und www.bafa.de. Auskünfte erteilen auch die regionalen Energieagenturen im Land.