„Mit der Änderung der Kommunalverfassung werden die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Menschen auf breiter Front gestärkt“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Landtag, Uli Sckerl, zur Vorlage der Eckpunkte zur Reform der Gemeinde- und Landkreisordnung. Bis zum Herbst sollen beide zentralen kommunalen Regelwerke umfassend geändert sein.
Mit den Eckpunkten zur Änderung der Kommunalverfassung bringt Grün-Rot aus Sicht der grünen Regierungsfraktion das Land bei direkter Demokratie endlich nach vorn. „Baden-Württemberg macht im Bundesländervergleich einen überfälligen Schritt und stärkt die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Menschen auf breiter Front“, erklärte der Grünen- Sprecher. Die Reformen, die von den Arbeitskreisen Innenpolitik der Regierungsfraktionen beschlossen wurden, sehen eine Ausweitung der direkten Mitwirkungs-möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger vor, so etwa die Einführung einer Volksinitiative, die Absenkung der Quoren für Volksbegehren und Volksabstimmung, aber auch bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Auf diese Maßnahmen hatte sich zuvor bereits eine interfraktionelle Arbeitsgruppe des Landtags verständigt.
Die Reformen stärken auch den Gemeinderat und in ihm die Fraktionen. „Diese werden erstmals als Teil des Gemeinderats in das Gesetz aufgenommen, ihre Rechtsstellung, u.a. beim Einbringen von Anträgen wird definiert“, betonte Sckerl, der für die Grünen die Verhandlungen mit der SPD geführt hatte. Auch das einzelne Ratsmitglied werde mehr Rechte bekommen. Unter anderem können künftig schon 1/6 der Gemeinderäte gemeinsam einen Antrag stellen.
Für die Bürger wird an etlichen Stellen die Transparenz der Rathauspolitik verbessert. Sitzungen sollen künftig grundsätzlich öffentlich sein, die Nichtöffentlichkeit müsse besonders begründet werden.
Als ein besonders wichtiges Anliegen nannte er die Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Diese würden nun verbindlich in der Gemeindeordnung verankert. Demnach können Jugendliche die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen. Diese erhält ein verbindliches Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat sowie ein eigenes Budget, dessen Höhe der Gemeinderat festlegt.
„Neben der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ist dies nun ein weiterer Baustein eines Gesamtpakets zur Stärkung der Kinder- und Jugendrechte. Klar ist für uns: Die Städte und Gemeinden müssen Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Wir geben den Jugendlichen eine Stimme und sorgen so für mehr Generationengerechtigkeit“, sagte Sckerl abschließend.