Kreismitgliederversammlung

am Freitag, den 28. März 2025 im Bürgerhaus Heddesheim (Unterdorfstr. 2)

Beginn ist um 20 Uhr, Einlass ist um 19 Uhr

Die Kreismitgliederversammlung dient der Nominierung der Kandidatin/des Kandidaten und der Zweitkandidatin/des Zweitkandidaten für den Wahlkreis 39 Weinheim zur Landtagswahl im März 2026.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die am Tag der Nominierungsversammlung

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und
  • ihren Erstwohnsitz im Wahlkreis und seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg haben.

Wegen der Überprüfung der Stimmberechtigung (mit Personalausweis oder Pass!) ist eine möglichst frühzeitige Anzureise zu empfehlen.