Das Land stockt die Förderung der Kleinkindbetreuung in den Kommunen um 190 Millionen Euro auf. Im Doppelhaushalt 2015/16 werden die Mittel für die Kleinkindbetreuung um insgesamt 190 Millionen Euro aufgestockt. Damit beträgt die Landesbeteiligung an der Kleinkindbetreuung 660 Millionen Euro im Jahr 2015 und 795 Millionen Euro im Jahr 2016. Zudem wird ab dem Jahr 2015 ein einmaliges Landesinvestitionsprogramm in Höhe von 50 Millionen Euro aufgelegt. Das legten die Koalitionspartner am 6. November 2014 in Stuttgart fest.
„Wir lassen unsere Kommunen bei der Aufgabe der Kleinkindbetreuung nicht alleine. Deswegen steuern wir bei der bisherigen gesetzlichen Regelung nach. Damit stellen wir sicher, dass der Ausbau der Kleinkindbetreuung im Land vorangetrieben werden kann. Die Betreuung der Kleinkinder ist ein wichtiger Bestandteil unserer modernen Familien- und Wirtschaftspolitik und hilft bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid.
Die kommunalen Landesverbände und das Land hatten 2011 im Pakt für Familien mit Kindern ein dynamisches Modell der Finanzierung vereinbart. Für 2012 und 2013 überwies das Land wegen fehlender Ausbaudaten jeweils einen Festbetrag an die Kommunen. Der Festbetrag unterstellte eine Betreuungsquote im Land, die 34 Prozent im Jahr 2013 erreichen sollte. Auf der Basis leistete das Land im vergangenen Jahr Zuweisungen in Höhe von 477 Millionen Euro (einschließlich Bundesmittel rund 568 Millionen Euro). Ab 2014 haben Land und Kommunen eine Abrechnung nach tatsächlich betreuten Kindern basierend auf den Vorjahreszahlen vereinbart. Das Land trägt demnach unter Einbeziehung der Bundesmittel 68 Prozent der Betriebsausgaben pro Kind – ein Spitzenwert im Bundesländervergleich.
Jedoch hatte sich die Basis, auf die sich die 68 Prozent beziehen, in der Praxis als zu niedrig erwiesen. Bislang wurden zur Berechnung Elternanteile in Höhe von 8 Prozent der Nettoausgaben der Kommunen berechnet. Künftig werden die zu Grunde gelegten Elternanteile auf 20 Prozent angehoben.
Gleichzeitig legt das Land ein Förderprogramm in Höhe von 50 Millionen Euro auf. Bislang wurden Investitionsmittel zum U3-Ausbau allein vom Bund bereitgestellt. Die Investitionsausgaben für den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege werden durch die beiden Investitionsprogramme des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 und „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013 – 2014 unterstützt. Für die Durchführung dieser beiden Investitionsprogramme stellt der Bund dem Land Baden-Württemberg insgesamt rund 375 Millionen Euro zur Verfügung.