Aufruf zur Unterstützung der Petition der DAKJ für einen Kinder- und Jugendbeauftragten des Deutschen Bundestags
Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ) startet gemeinsam mit ihren kinder- und jugendmedizinischen Mitgliedsgesellschaften und –verbänden eine Petition für die Einsetzung eines Kinder- und Jugendbeauftragten durch den Deutschen Bundestag.
Seit bald zwei Jahrzehnten setzen sich Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte, aber auch Politikerinnen und Politiker sowie zahlreiche Familien- und Kinderrechtsverbände für einen solchen Kinder- und Jugendbeauftragten ein, den es bereits in vielen anderen europäischen Ländern gibt. Um diesem Ziel näher zu kommen, hat sich die DAKJ für das Instrument der öffentlichen Petition entschieden, die beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag eingereicht werden wird.
Von einem bzw. einer Kinder- und Jugendbeauftragten verspricht sich die DAKJ, dass die Kinder und Jugendlichen und deren Rechte im politischen und im öffentlichen Leben mehr in den Fokus genommen werden. Denn auch 25 Jahre nach Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention und ihrer Ratifizierung durch die Bundesrepublik 1992 bleibt in Deutschland noch viel zu tun, um die Umsetzung der Kinderrechte zu verbessern. So sind im eigentlich reichen Deutschland nach wie vor zu viele Kinder und Jugendliche von Armut und oft dadurch bedingten schlechteren Gesundheits- und Bildungschancen betroffen. Ein weiteres Beispiel für verletzte Kinderrechte ist die Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland: ihre unangemessenen Lebensbedingungen, ihre eingeschränkte medizinische Versorgung und ihre eingeschränkten sozialen Rechte, ihre unzureichende Integration in unsere Bildungseinrichtungen und fehlende Mindeststandards bei den Altersfestsetzungsverfahren für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Kurz, der international geforderte Vorrang des Kindeswohls („best interest of the child“) in allen Bereichen, die Kinder und Jugendliche betreffen, wird bei uns allzu oft nicht respektiert.
Die DAKJ verspricht sich von einem bzw. einer Beauftragten für Kinder und Jugendliche im Bundestag außerdem, dass diese nicht mehr vergessen werden, wenn Gesetze erlassen werden, wie beispielsweise beim letzten Palliativgesetz anfangs der Fall.