Einige wenige Bundesländer haben sich entschieden über die Wintertage keine Menschen in einige Staaten abzuschieben. Das Bundesgesetz regelt sehr eng die Möglichkeiten der Länder für eine solche Aussetzung. Baden-Württemberg wird ähnlich wie im letzten Jahr über die Weihnachts- und Wintertage keine Menschen in die Kälte schicken. „Wir setzen auf intensive Einzelfallprüfungen im Land. Dabei werden insbesondere humanitäre individuelle Gesichtspunkte gewichtet und berücksichtigt, hier haben wir eine klare Zusage des Innenministers“ so Uli Sckerl, innenpolitischer Sprecher der Grünen. Die Behörden (Regierungspräsidien) prüfen in jedem einzelnen Fall, ob humanitäre Gründe einer Abschiebung entgegenstehen. Wenn jemand ernsthaft krank ist, greift die Einzelfallprüfung genauso – das ganze Jahr über. „Ein Winterschiebestopp hilft nur gegen die kalten Monate, nicht bei anderen Problemen. Eine Einzelfallprüfung bringt den Menschen in der Praxis also mehr“ so Sckerl. Entsetzt zeigt sich der Grüne über Äußerungen von Noch-Fraktionschef Peter Hauk, der im Plenum gefordert konsequenter die Menschen abzuschieben. „Für die CDU scheint es keine Abschiebehindernisse zu geben, fehlende Unterkunft, Schwangerschaft oder Krankheit zählen nicht – das ist unmenschlich und ist das Gegenteil dessen, was wir seit Regierungsantritt im Land praktizieren“ so Sckerl.