Hilfen für Schaustellergewerbe und die Veranstaltungsbranche sind dringend

Uli Sckerl erläutert Maßnahmen

Die grün-schwarze Regierungskoalition hat ein Hilfsprogramm für das Schaustellergewerbes, die Veranstaltungs- und Eventbranche sowie das Taxigewerbe in Form eines Tilgungszuschusses aufgelegt. Darüber informiert der Landtagsabgeordnete Uli Sckerl. Das Programm hat ein Volumen von 92 Mio. Euro. „Schausteller tragen mit ihrem Engagement zum reichhaltigen kulturellen und gemeinschaftlichen Leben in unserem Land bei. Die Betriebe sind durch das Verbot von Großveranstaltungen mit am härtesten von der Corona-Krise betroffen. Die größte finanzielle Belastung für Schausteller und die Eventbranche, aber auch für das Taxigewerbe sind Tilgungsraten für Kredite. Die beschlossene Hilfe ist deshalb existenziell wichtig für sie“. Das Land habe diese Maßnahme insbesondere auf den Weg gebracht, weil die Überbrückungshilfen zu kurz griffen. Sie bewahre die Unternehmen nicht vor der Insolvenz. Mit dem Landesprogramm gebe es eine passgenaue Lösung und die Schließung von Förderlücken. 


Zur Hintergrundinformation:

Der Tilgungszuschuss Corona fördert von der Jahrestilgungsrate 2020 des antragstellenden Unternehmens einmalig die Hälfte mit einem Satz von 80 Prozent. Förderfähig sind dabei die nach den Regeltilgungsplänen im Jahr 2020 anfallenden Tilgungsraten ab Bewilligung von Krediten. Die maximale Förderung mit dem Tilgungszuschuss beträgt 150.000 Euro je Antragsteller. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg aus den Wirtschaftsbereichen der Schausteller und Marktkaufleute, Veranstaltungs- und Eventbranche und Taxiunternehmen. Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe des Bundes und der Landesaufstockung mit dem fiktiven Unternehmerlohn. Der Tilgungszuschuss Corona soll nun schnellstmöglich mithilfe eines Dienstleisters umgesetzt werden.