DIE GRÜN-GEFÜHRTE KOALITION LEGT EIN MASSNAHMENPAKET IM VOLUMEN VON 6,2 MILLIARDEN EURO VOR – AUSWIRKUNGEN VON CORONA ABFANGEN!
Liebe Freundinnen und Freunde,
mit einem umfassenden Maßnahmenpaket haben wir heute in der Koalition und im Landtag die Grundlage gelegt, um die wirtschaftlichen Folgen für die Corona Krise abzufangen. Baden-Württemberg hat die Mittel und Instrumente dazu. Wir werden diese nutzen und alles was notwendig und möglich ist tun, um unsere Mittel – in Ergänzung zu den Maßnahmen des Bundes – bestmöglich und zielgerichtet einzusetzen.
Jetzt müssen wir diese wichtigen Maßnahmen hinaus ins Land tragen. Ich habe euch unter anderem 2 Texte mit: einen langen, in dem die Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung, der Liquiditätshilfen und des Steuerrechts ausführlich beschrieben werden. Und eine schnelle Kurzfassung. Gerne könnt ihr die Texte weiterleiten.
Folgende Bausteine umfassen unsere heutigen Beschlüsse:
- Feststellung einer Naturkatastrophe: Wir haben die Corona-Epidemie als Naturkatastrophe für Baden-Württemberg bewertet (nach § 18, Absatz 6 Landeshaushaltsverordnung). Das gibt uns die Flexibilität von den Vorgaben der Schuldenbremse abzuweichen. Genau für einen solchen Notfall haben wir eine Ausnahmeregelung in der Landeshaushaltsordnung verankert. Das zahlt sich jetzt aus!
- Rückgriff auf Haushaltspuffer: Wir haben einen Nachtragshaushalt beschlossen und finanzieren über die Rücklagen im Doppelhaushalt 2020/21 dringend notwendige Maßnahmen zur gesundheitlichen Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie und erste notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen. Die Rücklage für Haushaltsrisiken beträgt 1,2 Milliarden Euro.
- Kreditermächtigung: Zur weiteren Bewältigung dieser Naturkatastrophe haben wir ein Gesetz zur Aufnahme von Krediten bis zu einer Höhe von 5 Mrd. Euro beschlossen. Die aufgenommenen Kredite sind in einem Zeitraum von zehn Jahren, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2024, zu tilgen. Nachtragshaushalt und Kreditermächtigung wurden von SPD und FDP/DVP unterstützt.
- Bürgschaftsrahmen: Wir vereinfachen und stärken die Rahmenbedingungen für Bürgschaften zur Unterstützung der von der Krise betroffenen Unternehmen: Wir erhöhen die Bürgschaftsquote von aktuell 50% auf 80% (Bürgschaften der Bürgschaftsbank, L-Bank und Landesbürgschaften) und wir setzen den Bürgschaftsrahmen des Landes von aktuell 200 Mio. € auf 1 Mrd. € herauf. Bürgschaftsbanken können künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden, um damit ein noch schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen.
Weitere Maßnahmen der Landesregierung:
- Härtefallfonds: Über ein Sofortprogramm werden wir insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, Solo-Selbständigen, Kulturschaffenden und Gastronomen mit Soforthilfen, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in massive Liquiditätsengpässe geraten sind, unter die Arme greifen. Ihnen muss rasch und unbürokratisch geholfen werden, auch mit einmaligen Direktzuschüssen. Es sind folgende Höchstsätze für die Förderung im Rahmen eines einmaligen Zuschusses vorgesehen:
- 5.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige,
- 5.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen,
- 7.500 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen,
- 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 49 Beschäftigen.
- Steuerliche Erleichterungen: Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Virus betroffen sind: Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Das gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen. Stundungen der Gewerbesteuer werden von der jeweiligen Gemeinde bearbeitet.
- Beteiligungsfonds: Mit einem Beteiligungsfonds der L-Bank in Höhe von einer Milliarde Euro soll das Eigenkapital von an sich gesunden, angesichts der Krise aber in Not geratenen, systemrelevanten Unternehmen gestärkt werden, sodass diese wieder liquide und kreditwürdig werden und so die Krise überstehen.
- Krisenberatungsprogramm: Insbesondere Selbstständige und Mittelständler sollen umfassend begleitet und mit zusätzlichen Online-Beratungsleistungen zur Corona-Soforthilfe, zur Liquiditätsplanung und zu weiteren Hilfsmaßnahmen unterstützt werden.
Weitergehende Infos finden Betroffene hier (im Anhang zusätzlich das aktuelle Factsheet der L-Bank):
- Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf ihrer Homepage zusammengestellt https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/
- Eine Zusammenfassung der Hilfsangebote der L-Bank bei Corona-bedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten können auf der Seite der L-Bank abgerufen werden https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html und sind zusätzlich im angehängten Word-Dokument zusammengefasst.
- Informationen zu den Unterstützungsangeboten der KfW finden Unternehmerinnen und Unternehmer unter nachfolgendem Link auf der Homepage der KfW https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
- Auch das Bundeswirtschaftsministerium informiert umfassend auf seiner Homepage zu Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Meldet euch bei Fragen, wenn Unternehmen sich melden, wenn ihr Vorschläge braucht, whatever!!
Unser Extra-Angebot an Kommunalpolitiker*innen und Vorstände:
Wenn ihr Erläuterungen zum Hilfsprogramm braucht oder Diskussionsbedarf seht, dann meldet euch bitte unter:
Wir laden euch dann zu einer virtuellen Konferenz ein!
Pressemitteilung Hilfspaket: Corona & Wirtschaft
Mitteilung der L-Bank: Faktenblatt Hilfsangebote