Seit dem 18. April, 0 Uhr ist eine neue Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg in Kraft. Die Regeln für die schrittweise Öffnung von Geschäften gelten ab Montag, 20.4.2020.
Hier klicken, um die neue Verordnung einzusehen: Fünfte Corona-VO
Online ist sie unter folgendem Link zu finden:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Dazu noch die Auslegungshinweise zur neuen Corona-Verordnung, die u.a. regeln, welche Einrichtungen geöffnet bleiben dürfen bzw. werden und welche Dienstleistungen erbracht werden dürfen, oder nicht: Auslegungshinweise zur Corona-VO