Land schafft neue Lehrerstellen zur Förderung von Grundschulkindern.
Um Grundschulkinder mit Lese- oder Rechtschreibschwäche besser fördern zu können, finanziert das Land vom kommenden Schuljahr an 180 weitere Lehrerstellen. Die Kosten dafür liegen im Doppelhaushalt 2015/16 bei etwa 14 Millionen Euro. Der Landtagsabgeordnete Uli Sckerl erläutert: „Je früher wir Kinder fördern, desto größer ist später der Bildungserfolg. Deshalb haben wir mit der frühkindlichen Bildung angefangen und machen an den Grundschulen mit dem Ganztagsunterricht konsequent weiter. Wir werden jetzt auch Grundschulen stärken, die Kinder mit einem besonderen Förderungsbedarf haben. Die Lehrerinnen und Lehrer machen hervorragende Arbeit an den Grundschulen, wir brauchen aber für besondere Bedarfe wie Lese- und Rechtschreibschwäche besondere Angebote.“
In den vergangenen Jahren sei die Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen heterogener geworden. Deshalb sei es wichtig, auf die Unterschiede einzugehen und Kinder individuell zu fördern. Dafür ist im Nachtragshaushalt 2015 auf Antrag der Fraktion Grüne eingebaut, als Einstieg den Grundschulen 180 Lehrerstellen ab dem Schuljahr 2015/16 zur Verfügung zu stellen. „Wir wollen vor allem den Kindern helfen, die in der Grundschule nicht so leicht durchstarten“, sagte Sckerl weiter. Deshalb soll Kindern über den Pflichtunterricht hinaus beigesprungen werden, wenn sie zusätzliche Förderung brauchen. Besonders Kinder mit Sprachschwierigkeiten, aber auch Kinder aus sozial problematischem Umfeld sollen unterstützt werden. Die Schulämter haben die Aufgabe, die Grundschul-Schwerpunkte mit weiterem Bedarf zu ermitteln. „Das hilft den Kindern bei ihrem Bildungserfolg und erleichtert den Übergang auf weiterführende Schulen. Wir schaffen damit mehr Bildungsteilhabe und Chancengleichheit“, sagte Sckerl.
Die Bereitstellung zusätzlicher Deputate wird besonders zwei- oder mehrzügigen Grundschulen nutzen und die Arbeit der Pädagogen in großen Klassen erleichtern. Die Grundschulen haben bislang nie verlässlich zusätzliche Förderangebote einplanen können, weil diese stets mit der allgemeinen Situation der Krankheitsvertretung verknüpft waren. Das ändert sich nun.