Parallel zu den Videokonferenzen der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin hier die Ergebnisse der mit Spannung erwarteten Konferenz der Bundeskanzlerin und der 16 MPs der Länder in Schriftform.
Das ist die 9 Punkte umfassende Vereinbarung:
1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Zur Erläuterung der Empfehlungen:
Im Kern geht es um die Verschärfung des Kontaktverbots vor allem in der Öffentlichkeit, um die Infektionsketten nach wie vor zu unterbrechen. Das muss auch das Ziel der Maßnahmen sein. Das halten wir für erheblich zielführender als Ausgangssperren jeder Art.
Bei einer derartigen Konferenz können nur Empfehlungen oder Leitlinien beschlossen werden. Bund und Länder können in einem derartigen Akt keine das ganze Bundesgebiet bindenden Beschlüsse fassen.
Man vereinbart aber Leitlinien mit dem Ziel, diese in allen Bundesländern per Rechtsverordnung ab morgen umzusetzen. Wir in BW haben die meisten
Empfehlungen schon selbst umgesetzt, müssen im Wesentlichen nur noch die 2-Personen-Regelung bei öffentlichen Ansammlungen anpassen.
Richtig ist, dass die Länder zusätzlich einen eigenen Entscheidungsrahmen haben. Dort, wo die Epidemie stärker ist, wo es gemeinsame Grenzen zu Krisenländern gibt, dort müssen Länder in der Lage sein, angepasste Regelungen, die auch weiter gehen können, zu erlassen.
Die gemeinsamen Empfehlungen werden in eine neue Rechtsverordnung des Landes BW gegossen und gelten ab dem 23.3.2020.
Neue Fassung der Verordnung: CoronaVO 22.3.2020