Bildungszeitgesetz

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf für ein Bildungszeitgesetz beschlossen und in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf zur Bildungszeit sieht unter anderem vor, dass Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch bekommen, sich von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn an bis zu fünf Tagen pro Jahr für berufliche oder politische Weiterbildung freistellen zu lassen. Zustimmung zu dem neuen Gesetz kam von Seiten der Arbeitgeber, wie von Gewerkschafsseite.