Der Bebauungsplan der Stadt Weinheim ist rechtens !
In Leipzig hat das Bundesverwaltungsgericht die Zulassung einer Revision des Urteils des Verwaltungsgerichthofes Baden-Württemberg vom 29. Januar 2013 abgelehnt. Diese Revision hatten die Porphyrwerke Weinheim/Schriesheim (PWS) angestrebt, um einen exzessiven weiteren Gesteinsabbau betreiben zu können, der letztlich zu einer Veränderung der Konturen des Wachenbergs geführt hätte.
In Leipzig hat das Bundesverwaltungsgericht die Zulassung einer Revision des Urteils des Verwaltungsgerichthofes Baden-Württemberg vom 29. Januar 2013 abgelehnt. Diese Revision hatten die Porphyrwerke Weinheim/Schriesheim (PWS) angestrebt, um einen exzessiven weiteren Gesteinsabbau betreiben zu können, der letztlich zu einer Veränderung der Konturen des Wachenbergs geführt hätte.
Das bedeutet, das höchste Gericht hat die Stadt Weinheim und die Bürgerinitiative Wachenberg damit vollumfänglich bestätigt: der Bebauungsplan der Stadt Weinheim ist rechtens, es ist somit keine Erweiterung des Steinbruches möglich. Die verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Stadt und den Porphyrwerken Weinheim/Schriesheim ) sind somit endgültig beendet. Das bedeutet im Klartext, dass unserer Stadt die bestehende, schöne Silhouette des Wachenbergs erhalten bleibt.