Das Innenministerium hat nach den zwischen allen Fraktionen vereinbarten Ergebnissen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe für mehr Bürgerbeteiligung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung ausgearbeitet. Diesen haben die Grünen auf Ihrer Klausur ausgiebig besprochen. „Die Änderung der Verfassung ist einer der vereinbarten Punkten und ein wichtiger Bestandteil, um Baden-Württemberg offener für direktdemokratische Maßnahmen zu machen“ sagt Uli Sckerl zu den geplanten Änderungen, die noch vor dem Sommer im Landtag mit breiter Mehrheit beschlossen werden sollen. Der nun vorgelegte Entwurf setzt die Empfehlungen der Arbeitsgruppe unter Sckerls Vorsitz um: Eine Volksinitiative (im Gesetz Volksantrag genannt) wird eingeführt, mit der bei erfolgter Sammlung dem Landtag die Pflicht erwächst sich mit dem Antrag zu befassen. „Bei der Volksabstimmung senken wir das Zustimmungsquorum bei einfachen Gesetzen von 33,3 Prozent auf 20 Prozent gesenkt, wir erlauben die freie Sammlung der Unterschriften neben der Amtssammlung und verlängern die Fristen“ erläutert Sckerl. Zusammen mit den Änderungen bei der Gemeindeordnung, welche auch ein Mehr an Bürgerbeteiligung bringen werden, könne Baden-Württemberg einen ordentlichen Schritt nach vorne machen und die rote Laterne unter den Bundesländern endlich abgeben.