Das Gesetz zur Stärkung der Artenvielfalt nimmt weiter Form an: Die grünschwarze Landeskoalition hat mit der Einbringung ihres Gesetzentwurfs in den Landtag und dessen erster Lesung am 25. Juni einen entscheidenden Schritt für mehr Natur- und Umweltschutz und für die Sicherung landwirtschaftlicher Produktion in Baden-Württemberg gemacht.
Nach der ersten Beratung wird der Gesetzentwurf zur „Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz“ (Drucksache 16/8272) an den Landwirtschafts- und an den Umweltausschuss überwiesen. Die Ausschüsse tagen zu dem Entwurf jeweils am 15. und 16. Juli im Landtag von Baden-Württemberg. Nachdem sich die Ausschüsse damit befasst haben, wird der Gesetzentwurf zur zweiten Lesung an das Parlament überwiesen und in den Plenarsitzungen am 22. und 23. Juli beschlossen werden.
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PM Gesetz zur Artenvielfalt