Anfang April hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit einem bahnrechenden Urteil die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt. „Dieses Urteil ist ein Meilenstein für den Grundrechtsschutz in Europa und ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger. Wir haben die anlasslose Speicherung von persönlichen Daten von Anfang an abgelehnt. Freiheit und Bürgerrechte dürfen nicht gegen die massenhafte Speicherung von Daten ohne jeden Anlass ausgespielt werden, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Datenspionage durch ausländische Geheimdienste“ erklärt Uli Sckerl, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg. Die europarechtliche Begründung für die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sei damit sogar rückwirkend weggebrochen. „Die Bundesregierung ist mit ihrem Überwachungswahn krachend gescheitert“, sagt Sckerl weiter. „Die Innenminister der Länder müssen ihren Irrweg vom Allheilmittel Vorratsdatenspeicherung nun im Lichte des europäischen Wertekanons überdenken.“ Das Urteil sei laut Sckerl eindeutig und zeige auf, dass es eine Speicherung ohne Anlass in Deutschland nicht geben dürfe.