Pressemitteilung
Uli Sckerl MdL
Land erstattet Rhein-Neckar- Kreis die Kosten für Flüchtlingsunterbringung zu 100%. Uli Sckerl ruft kreisangehörige Gemeinden zur Unterstützung des Landkreises auf.
Der Rhein-Neckar-Kreis profitiert in erheblichem Umfang von der neuen Vereinbarung, auf die sich Landesregierung und kommunale Spitzenverbände jetzt bei der Erstattung der Flüchtlingsausgaben verständigt haben. „Wir halten Wort. Das Land erstattet den Stadt und Landkreisen die Kosten für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen weiterhin voll – jetzt mit einer nachlaufenden Spitzabrechnung“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Landtagsfraktion Uli Sckerl (Weinheim). Dieses Signal stärke die gemeinsame Verantwortungsgemeinschaft zwischen dem Land und der kommunalen Ebene.
Die Einigung sieht vor, dass die Stadt- und Landkreise weiterhin eine Pauschale über aktuell 13.260 Euro pro zugewiesenem Flüchtling vom Land bekommen. Sollten höhere Kosten entstehen, kann der Kreis diese künftig mit dem Land direkt abrechnen.
Ein wichtiges Anliegen formulierte Uli Sckerl dann noch:“ Wir erwarten, dass jetzt alle kreisangehörigen Gemeinden den Landkreis bei der Flüchtlingsunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften unterstützen. Der Kreis hat enorme Aufgaben zu stemmen, im Moment unterstützen ihn aber nur 23 von 54 Gemeinden dabei. Es wird auf Dauer nicht funktionieren, dass insbesondere die großen Kreisstädte die Unterbringung für andere Gemeinden quasi stellvertretend übernehmen“. Sckerl verwies insbesondere auf seine Heimatstadt Weinheim, die den Kreis sehr unterstütze. Er machte keinen Hehl daraus, dass die bevorstehende Notunterbringung von Flüchtlingen in der Lützelsachsener Winzerhalle in einer benachbarten Gemeinde hätte stattfinden können. „Es müssen eben alle an einem Strang ziehen“, sagte er.
Wenn alle Kreisgemeinden mitmachen, ergäbe sich laut Sckerl für jede Gemeinde rechnerisch ein Anteil von gerade einmal 1,5% Flüchtlingen an den Bevölkerungszahlen insgesamt. Das könne jede Gemeinde an der Bergstraße sehr gut schultern und eine gelingende Integration anbieten.
Für den Hintergrund – Was schon jetzt bei der Flüchtlingspauschale gilt
Die grün-rote Landesregierung hatte die Pauschale je Flüchtling für die vorläufige Unterbringung in den Landkreisen stufenweise erhöht. Seit 2015 liegt sie bei aktuell bei 13.260 Euro, ab 2016 sind es knapp 14.000 Euro. Unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung lag die Pauschale noch bei etwa 10.000 Euro.
Mit den Kommunalen Landesverbänden hatte die Regierung sich im Sommer dieses Jahres geeinigt, dass das Land neben der erhöhten Pauschale die häufig gestiegenen Liegenschaftsausgaben für 2014 und 2015 voll übernimmt. Die jetzt getroffene Einigung für die nachlaufende Spitzabrechnung stellt die auskömmliche Ausstattung der Kommunen auch darüber hinaus sicher.