Riesenerfolg für Bürgerinitiative und Stadtverwaltung. „Der Berg bleibt wo und wie er ist. Danke Leipzig!“ Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat eine Revision der Porphyrwerke gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom Januar 2013 abgelehnt. „Damit ist der Wachenberg und mit ihm die Weinheim und die Bergstraße prägende Silhouette mit den beiden Burgen gerettet“, freut sich der Weinheimer Landtagsabgeordnete Uli Sckerl.
Das Urteil gibt einem städtischen Bebauungsplan, der zum Schutz des Landschaftsbildes entwickelt worden war, Rechtsgültigkeit. Der Steinbruch wird keine Erweiterung mehr erfahren können. Das Ende des Gesteinsabbaus ist nahe. Das Ergebnis ist ein gemeinsamer Erfolg der Bürgerinitiative „Rettet den Wachenberg“, der Stadtverwaltung und des Gemeinderats.
Mit dem Urteil des obersten deutschen Verwaltungsgerichts geht ein rund acht Jahre alter Rechtsstreit zwischen Stadt und den Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim zu Ende. Ursache der Auseinandersetzung war eine Großrutschung im Steinbruch im Jahr 2003. Dies hatte der Steinbruchbetreiber im Jahr 2007 zum Anlass genommen, eine Veränderung der Hangneigung von 60 auf 50 Grad zu beantragen. Die zwangsläufige Folge wäre ein Abschneiden der Kante des Wachenbergs gewesen. Um dies zu verhindern, machte die Stadt Weinheim ihre Planungshoheit geltend, um das charakteristische Landschaftsbild zu erhalten. Daran entzündeten sich dann ein Rechtsstreit mit mehreren Klagen und Einsprüche vor Verwaltungsgerichten. Stadt und Bürgerinitiative haben sich nun in allen Instanzen durchgesetzt.