Kleinanlegerschutzgesetz

Wir befinden uns mitten in den Verhandlungen zum Kleinanlegerschutzgesetz, teilt Gerhard Schick (MdB) aus Mannheim mit. In seinem letzten Newsletter heißt es: „Es gibt aber schon jetzt eine überaus erfreuliche Nachricht. Im Zusammenhang mit dem Kleinanlegerschutz haben mir etliche Energiegenossenschaften von Problemen berichtet, die sie mit der BaFin haben. Die Behörde war der Meinung, dass viele Energiegenossenschaften unter das Kapitalanlagegesetzbuch fallen. In der Folge hat die BaFin von Genossenschaften Satzungsänderungen verlangt und eine aufwendige Prüfung der Geschäftsführereignung unternommen. Noch vor der Anhörung im Finanzausschuss hat die BaFin auf politischen Druck hier einen Richtungswechsel vollzogen: In ihrem neuen Auslegungsschreiben zum Kapitalanlagegesetzbuch stellt die BaFin jetzt klar, dass Genossenschaften grundsätzlich nicht vom Gesetz erfasst werden. Das ist eine gute Nachricht für alle Energiegenossenschaften und die Energiewende. Ich werde mich auch im weiteren Verlauf der Verhandlungen für die Belange der solidarischen Ökonomie stark machen und darauf achten, dass der Schutz für Anleger so ausgestaltet wird, dass er für die unterschiedlichen Bereiche des Wirtschaftens passt und Abstufungen nach der Größe, Professionalität und Renditeorientierung der Akteure zulässt.“