Direkte Demokratie wird künftig einfacher. In Baden-Württemberg werden Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie deutlich leichter. Nach einer langen Hängepartie und der mehrfachen Drohung der CDU, aus den Verhandlungen auszusteigen, hat sich die interfraktionelle Arbeitsgruppe Bürgerbeteiligung in der vergangenen Woche endlich geeinigt. Vor der Sommerpause wird der Landtag nun Gesetzentwürfe zur Änderung der Landesverfassung und der Gemeindeordnung, sowie eine Novelle des Volksabstimmungsgesetzes beraten. „Wir haben nun grünes Licht für mehr Bürgerbeteiligung im Land. Die vier Fraktionen werden die Änderung der Landesverfassung, mit denen die Quoren bei der Volksabstimmung gesenkt werden und das neue Instrument des Volksantrages eingeführt wird, gemeinsam bis zu Sommerpause einbringen“ erläutert Sckerl. Parallel werden auch auf kommunaler Ebene die direktdemokratischen Instrumente Bürgerbegehren und Bürgerentscheid erleichtert. „Wir haben die Empfehlungen der Interfraktionellen Arbeitsgruppe in der neuen Gemeindeordnung zu 1^00% aufgenommen“, sagt Uli Sckerl. Er hatte die interfraktionelle Arbeitsgruppe seit Mitte 2013 geleitet und jetzt zu einem erfolgreichen Ergebnis geführt.
Mit den neuen Regeln wird Baden-Württemberg im Bundesvergleich die „Rote Laterne“ bei der Direkten Demokratie abgeben und ins obere Mittelfeld aufsteigen.
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