Wasserpfennig

Streit um die geplante Anhebung des „Wasserpfennigs“: MdL Uli Sckerl widerspricht Stadtwerke-Geschäftsführer Peter Krämer

Der Geschäftsführer der Weinheimer Stadtwerke Peter Krämer hat in einer Pressemitteilung (WN vom 27.9.2014) die geplante Anhebung des sog. „Wasserpfennig“ durch das Land kritisiert und von einer Zweckentfremdung dieser seit Jahren bestehenden Abgabe gesprochen. Dem widersprach jetzt der Landtagsabgeordnete Uli Sckerl: „Eine Zweckbindung des Wasserentnahmeentgelts („Wasserpfennig“) für Wasserschutzmaßnahmen gibt es erstmals seit Inkrafttreten des Wassergesetzes im Jahr 2013. Bis dahin floss das Entgelt zu 100% in den allgemeinen Haushalt. Es war im Gegensatz zur Behauptung Krämers also überhaupt nicht zweckgebunden, auch nicht für den Grundwasserschutz. Das Verfahren war nicht transparent. Die Zweckbindung aber macht die Verwendung des „Wasserpfennigs“ jetzt für den Bürger nachprüfbar“. Der Hochwasserschutz gehöre zu den wichtigsten Aufgaben beim Wasserschutz und sei im Interesse vieler Bürger und Gemeinden dringlich. Die zahlreichen Maßnahmen, die zum Wasserschutz nötig seien, könnten eben nicht alle aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Das Land gebe für den Grundwasserschutz insgesamt ein Mehrfaches des Aufkommens aus dem „Wasserpfennig“ aus. Allein die Agrarumwelt- Programme des Landes hätten ein mehrfaches Volumen.

Sckerl machte weiter deutlich: „Die Konsequenz aus den Forderungen des Stadtwerke-Geschäftsführers ist eine Umschichtung der Landesmittel zum Grundwasserschutz, um Hochwasserschutz zu ermöglichen. Das aber wird viel höhere Aufwendungen für Nachsorgemaßnahmen bei den Stadtwerken Weinheim bedeuten. Die Folge wären deutlich höhere Wasserpreise. Das ist sicher nicht im Interesse der Bürger“. Für die Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms benötige man in den nächsten 20 Jahren Landesmittel von rund 850 Mio. Euro. Die Sanierung der landeseigenen Deiche und Dämme werde rund 550 Mio. Euro kosten. Weiter fördere das Land mit jährlich 35 Mio. Euro und einem Fördersatz von 70% kommunale Hochwasserschutz-Maßnahmen.