Am Montag, den 4. Mai 2020 tritt die siebte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft.
Die Verordnung ist hier zu finden: Siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung
Besonders hervorzuheben ist, dass Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz wieder zugelassen werden ( § 3 Absatz 3 Ziffer 3 ).